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Donnerstag, 09.04.20 17:36

HBRS unterstützt Sonderregelung im Rehabilitationssport


Motiv 1: Portrait Heinz Wagner (Privat)

Motiv 2: Impression Rehabilitations-Sportgruppe (Ralf Kuckuck, HBRS)

In den Vereinen des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (HBRS) findet der ärztliche verordnete Rehabilitationssport in normalen Zeiten in der Regel in Sportgruppen von bis zu 15 Teilnehmern/-innen statt. Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist dieses aktuell natürlich nicht möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben nun in Abstimmung mit den Anbietern des Rehabilitationssports (z. B. der HBRS etc.) eine bundesweite Sonderregelung getroffen. Bis auf Widerruf können Angebote des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings als Tele- und Online-Angebot durchgeführt und mit den Kostenträgern abgerechnet werden (siehe GKV-Veröffentlichung vom 03.04.2020). Voraussetzung ist, „dass sowohl die Teilnehmer/-innen als auch die Sportvereine als Anbieter die technischen Voraussetzungen der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnologie anbieten und nutzen können“, so die GFV. Das Ziel dieser Sonderregelung ist es, dass eine möglichst große Zahl der Verordnungsinhaber/-innen wieder kontinuierlich aktiv werden kann. Damit sollen u. a. körperliche Beeinträchtigungen durch die fehlende Bewegung verhindert werden. Aus der Sicht der vielfältigen bio-psycho-sozialen Zielsetzungen des Rehabilitationssports, in einem Gruppengefüge gelebt, kann die Durchführung als Online-Angebot vom Grundsatz her nur als ungeeignet bezeichnet werden. Neben einer Verbesserung von Kraft, Ausdauer, einer gesteigerten Beweglichkeit/ Flexibilität, zählen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe gerade die Interaktion in der Gruppe, des emotionalen Erlebens von Spiel und Spaß in der Gruppe zu den wichtigen Zielsetzungen des Rehabilitationssports. Der HBRS unterstützt diese Sonderregelung als praxisorientiertes Lösungsmodell in einer Ausnahmesituation, die den aktuellen gesellschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise geschuldet ist. „Der Sport in der Gruppe kann nicht online gelebt werden. Aber unsere qualifizierten Übungsleiter können unsere Teilnehmer/-innen so zumindest anleiten. Ich hoffe aber sehr, dass wir bald wieder gemeinsam in die Sporthalle zurückkehren können“, sagt Heinz Wagner, Präsident des HBRS, dazu. In Abhängigkeit der Dauer der behördlich angeordneten Einschränkungen kann derzeit nicht gesagt werden, wann diese Sonderregelung wieder aufgehoben wird.

 

Ralf Kuckuck Pressesprecher HBRS Anmerkung: Das Bildmaterial darf ausschließlich im Kontext dieser Pressemitteilung und nur unter der Angabe des Bildnachweises Motiv 1: Portrait Heinz Wagner (Privat) Motiv 2: Impression Rehabilitations-Sportgruppe (Ralf Kuckuck, HBRS) verwendet werden.