Von:                                            prokein@hbrs.de

Gesendet:                                Dienstag, 9. Juni 2020 13:05

An:                                              TProkein

Betreff:                                     Newsletter - HBRS

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über neue Wege im HBRS, innovative Projekte und aktuelle Entwicklungen informieren.

Inhalt

- Verlängerung der Verordnungen während der Corona Pandemie
- Informationen über den Rehasport und zur Wiederaufnahme des allgmeinen              Sportbetriebs
- Webinar
- Erinnerungsbox

 


 

Verlängerung der Verordnungen während der Corona Pandemie

Verordnungen werden durch die Krankenkassen bis auf Weiteres unbürokratisch verlängert. Da noch lange nicht von einem „Normalzustand“ gesprochen werden kann, was die Corona Pandemie angeht, gilt dieser Zustand voraussichtlich noch so lange, bis von einem offiziellen Ende der Corona-Pandemie gesprochen wird. Eine Ausnahme bildet hier der DRV Bund. Hier werden die Verordnungen zunächst pauschal um 3 Monate verlängert.

 


 

Informationen über den Rehasport und zur Wiederaufnahme des allgmeinen Sportbetriebs

Die DRV zur Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports. Wie aus den anliegenden Informationen hervorgeht, schließt sich die DRV den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports an.Beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten also die gleichen Bedingungen für DRV-Versicherte wie für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Schreiben DRV Wiederaufnahme

Die 44. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder vom 28.04.2020 skizzieren den stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Rundschreiben vom 28.05.2020 zur 44. SMK

In Ergänzung zum Rundschreiben der 44. SMK finden Sie hier die "Empfehlungen zur Wiederaufnahme nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen".

Informationen der Deutsche Rheuma-Liga zum "Funktionstraining in Zeiten erhöhten Infektionsrisikos in Deutschland aufgrund der COVID-19-Pandemie" und zur "Wiederaufnahme von Funktionstraining nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen" / "Wiederaufnahme von Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und
Kontaktbeschränkungen" der Verbände der KK und des GKV-Spitzenverbandes.

 


 

Webinare beim HBRS

Der HBRS startete am 3.06.2020 erfolgreich seine Webinar-Reihe mit dem Thema „Abrechnung leicht gemacht“.
Die Resonanz auf das Webinar seitens der Vereine war sehr gut. Es nahmen insgesamt 120 Vereine am ersten Live Webinar teil bzw. haben sich für noch folgende Webinare angemeldet. Mit so einem großen Interesse seitens der Vereine haben wir vorab nicht gerechnet, aus diesem Grund sind weitere Webinare in Planung - mehr dazu in Kürze.

 


 

Erinnerungsbox

Aufhebung zentrale Abrechnung Primärkassen Hessen

Bitte reichen Sie (falls noch nicht geschehen), wenn Sie zertifizierten Rehasport anbieten, die „Verbindliche Erklärung zur Abrechnung“ bis zum 30.06.2020 ein, die Protokollnotiz der Primärkassen ist zu beachten.

Quartalsabrechnung und Vereinsangebote

Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I.   Quartal 11. Mai 2020
II.  Quartal 10. August 2020
III. Quartal 09. November 2020
IV.  Quartal 05. Dezember 2020 (Sonderdatum Jahresabschluss)

Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden (z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung abrechnen. Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder Frau Ruppel ruppel@hbrs.de 

Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019 unter www.hbrs.de im Downloadbereich runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe Quartalsabrechnung, so steht einer schnellen Bearbeitung nichts mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln, unterschreiben und per Post versenden - einfach abspeichern und per E-Mail an geschaeftsstelle@hbrs.de.

 

Wenn Sie diese E-Mail (an:) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690