Von:                                            HBRS <prokein@hbrs.de>

Gesendet:                                Freitag, 20. März 2020 09:19

An:                                              prokein@hbrs.de

Betreff:                                     Newsletter - HBRS  Informationen zum Corona-Virus

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

in einer sehr ungewissen und dynamischen Zeit möchten wir Sie mit Informationen und Hilfestellungen zum Thema (Reha)Sport und den Herausforderungen mit dem Umgang mit dem Coronavirus versorgen. Auch wenn noch sehr vieles im Unklaren ist und viele Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können, versuchen wir für Sie alle relevanten Informationen zu sammeln und direkt weiterzugeben.

Gültigkeit der Rehasportverordnung

Der HBRS hat alle Kostenträger in Hessen angeschrieben und um Rückmeldung gebeten, wie mit Verordnungen umgegangen werden soll, die in dieser Zeit auslaufen. Bislang haben wir noch keine Rückmeldung erhalten, wir gehen davon aus, dass die ausgefallene Zeit an den Verordnungszeitraum angehängt, dies zeigen auch die Tendenzen aus den anderen Landesverbänden aus der gestrigen Videokonferenz.

Zu empfehlen ist, dass Sie ab dem 13.03.2020 Ihre finanzielle Verluste dokumentieren. Die Dokumentationen können später dazu dienen, etwaige Ersatzansprüche wahrzunehmen oder an Fördertöpfen zu partizipieren. Bitte prüfen Sie eine Form, die es möglich macht, Ihre Einbußen vergleichbar zu machen zu früheren Einnahmesituationen.

Kurzarbeitergeld (KUG)

Für Vereine, die hautamtliches Personal beschäftigen, besteht die Möglichkeit Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Der Bundestag hat dazu kurzfristig ein neues Gesetz zur Ausweitung der Kurzarbeit beschlossen, rückwirkend zum 1. März 2020. Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Grundsätzlich zu beachten ist, dass durch die Beantragung Lohneinbußen auf Seiten der Mitarbeiter*innen zu erwarten sind. Ob diese Finanzlücken jedoch vollständig von einem Sonder- oder Hilfsfond abgedeckt werden kann, ist absolut noch unklar und bisher gibt es dazu keine Garantie. Die Fragestellung dabei ist, inwieweit auf eine Entschädigung spekuliert werden kann oder direkt die Kurzarbeit beantragt werden sollte.

ACHTUNG: Anträge auf Kurzarbeit müssen bis zum letzten Tag des Monats gestellt werden, in dem erstmals Kurzarbeit erfolgt. Das heißt für März: 31. März 2020.
ACHTUNG: Bevor Sie Kurzarbeitergeld beantragen, müssen Sie dieses bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Dies geht per Mail (eingescannte Anzeige) oder auch Fax, jedoch nicht mündlich. Die Anzeige muss eine Unterschrift enthalten. Die Anzeige über den Arbeitsausfall ist schriftlich bei der Agentur zu erstatten, in deren Bezirk der Betrieb liegt.

Das Formular zum KUG finden Sie hier

Untertstützungsfonds

In der gestrigen Videokonferenz mit den Geschäftsführer*innen der LV des DBS wurden u.a. Förderfragen erörtert. Der DBS hat zusammen mit DOSB bei der Regierung die Unterstützungseingabe für Vereine im Rehasport gemacht, ob dies zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten. Zusätzlich wurden auf Bundesebene Kostenträger mit der Frage auf finanzielle Unterstützung angefragt, hier ist wohl eher mit einer unbürokratischen Verlängerung der Verordnung zu rechnen. Ein Hinweis gibt es auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, dies ist allerdings nur individiuell anzuwenden und pauschal auf die Vereine übertragbar.

Lehrveranstaltungen HBRS

Zunächst sind alle Lehrveranstaltungen des HBRS bis zum 19.04.2020 abgesagt, entsprechend gezahlte Lehrgangsgebühren werden zurückerstattet. Wir werden laufend die Situationen beobachten und bewerten, wie es nach dem 19.04.2020 weitergeht. In Fällen der Lizenzverlängerung bei abgelaufenden Lizenzen werden wir eine indiviuelle Lösung finden, hierzu stehen Ihnen  Herr Beck (beck@hbrs.de) und Herr Thimm (thimm@hbrs.de) zur Verfügung. Sobald sich die Situation entspannt, werden wir versuchen, zusätzliche Lehrgänge anzubieten, um diese Lücke zu schließen - hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Landesregierung Hessen und lsb h

Der lsb h steht als Sportorganisation auch mit der Landesregierung im steten Austausch, der lsb h gibt in seiner Pressemeldung Nr. 12 / 17.03.2020 wichtige Informationen und appeliert in der Pressemeldung Nr. 13 / 19.03.2020 an die Solidarität.
Auf der Seite der Landesregierung Hessen finden Sie wichtige Informationen und Verordnungen der Regierung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass auch wir keine Experten im Umgang mit Infektionskrankheiten sind. Wir können Ihnen daher keine allgemeingültigen Vorgaben machen, sondern nur Empfehlungen und Informationen der Experten weiterleiten.
Um so wichtiger ist der besonnene Umgang mit der Situation im Sinne jedes einzelnen und und in Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft.

Ihr
HBRS-Team




 

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Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
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