Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,
in einer sehr ungewissen und dynamischen Zeit möchten wir Sie mit
Informationen und Hilfestellungen zum Thema (Reha)Sport und den
Herausforderungen mit dem Umgang mit dem Coronavirus versorgen. Auch
wenn noch sehr vieles im Unklaren ist und viele Fragen zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden können, versuchen wir für Sie
alle relevanten Informationen zu sammeln und direkt weiterzugeben.
Gültigkeit der Rehasportverordnung
Der HBRS hat alle Kostenträger in Hessen angeschrieben und um
Rückmeldung gebeten, wie mit Verordnungen umgegangen werden soll, die
in dieser Zeit auslaufen. Bislang haben wir noch keine Rückmeldung
erhalten, wir gehen davon aus, dass die ausgefallene Zeit an den
Verordnungszeitraum angehängt, dies zeigen auch die Tendenzen aus den
anderen Landesverbänden aus der gestrigen Videokonferenz.
Zu empfehlen ist, dass Sie ab dem 13.03.2020 Ihre finanzielle
Verluste dokumentieren. Die Dokumentationen können später dazu
dienen, etwaige Ersatzansprüche wahrzunehmen oder an Fördertöpfen zu
partizipieren. Bitte prüfen Sie eine Form, die es möglich macht, Ihre
Einbußen vergleichbar zu machen zu früheren Einnahmesituationen.
Kurzarbeitergeld (KUG)
Für Vereine, die hautamtliches Personal beschäftigen, besteht die
Möglichkeit Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Der Bundestag
hat dazu kurzfristig ein neues Gesetz zur Ausweitung der Kurzarbeit
beschlossen, rückwirkend zum 1. März 2020. Die Ausweitung des
Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen
mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19
Arbeitsausfälle haben.
Grundsätzlich zu beachten ist, dass durch die Beantragung
Lohneinbußen auf Seiten der Mitarbeiter*innen zu erwarten sind. Ob
diese Finanzlücken jedoch vollständig von einem Sonder- oder
Hilfsfond abgedeckt werden kann, ist absolut noch unklar und bisher
gibt es dazu keine Garantie. Die Fragestellung dabei ist, inwieweit
auf eine Entschädigung spekuliert werden kann oder direkt die
Kurzarbeit beantragt werden sollte.
ACHTUNG: Anträge auf Kurzarbeit müssen bis zum letzten Tag des Monats
gestellt werden, in dem erstmals Kurzarbeit erfolgt. Das heißt für
März: 31. März 2020.
ACHTUNG: Bevor Sie Kurzarbeitergeld beantragen, müssen Sie dieses bei
der Agentur für Arbeit anzeigen. Dies geht per Mail (eingescannte
Anzeige) oder auch Fax, jedoch nicht mündlich. Die Anzeige muss eine
Unterschrift enthalten. Die Anzeige über den Arbeitsausfall ist
schriftlich bei der Agentur zu erstatten, in deren Bezirk der Betrieb
liegt.
Das Formular zum KUG finden Sie hier
Untertstützungsfonds
In der gestrigen Videokonferenz mit den Geschäftsführer*innen der LV
des DBS wurden u.a. Förderfragen erörtert. Der DBS hat zusammen mit
DOSB bei der Regierung die Unterstützungseingabe für Vereine im
Rehasport gemacht, ob dies zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten.
Zusätzlich wurden auf Bundesebene Kostenträger mit der Frage auf
finanzielle Unterstützung angefragt, hier ist wohl eher mit einer
unbürokratischen Verlängerung der Verordnung zu rechnen. Ein Hinweis
gibt es auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz,
dies ist allerdings nur individiuell anzuwenden und pauschal auf die
Vereine übertragbar.
Lehrveranstaltungen HBRS
Zunächst sind alle Lehrveranstaltungen des HBRS bis zum 19.04.2020
abgesagt, entsprechend gezahlte Lehrgangsgebühren werden
zurückerstattet. Wir werden laufend die Situationen beobachten und
bewerten, wie es nach dem 19.04.2020 weitergeht. In Fällen der
Lizenzverlängerung bei abgelaufenden Lizenzen werden wir eine
indiviuelle Lösung finden, hierzu stehen Ihnen Herr Beck (beck@hbrs.de) und
Herr Thimm (thimm@hbrs.de) zur
Verfügung. Sobald sich die Situation entspannt, werden wir versuchen,
zusätzliche Lehrgänge anzubieten, um diese Lücke zu schließen -
hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Landesregierung Hessen und lsb h
Der lsb h steht als Sportorganisation auch mit der Landesregierung im
steten Austausch, der lsb h gibt in seiner Pressemeldung
Nr. 12 / 17.03.2020 wichtige Informationen und appeliert in der Pressemeldung
Nr. 13 / 19.03.2020 an die Solidarität.
Auf der Seite der Landesregierung
Hessen finden Sie wichtige Informationen und Verordnungen der
Regierung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass auch wir keine Experten im Umgang
mit Infektionskrankheiten sind. Wir können Ihnen daher keine
allgemeingültigen Vorgaben machen, sondern nur Empfehlungen und
Informationen der Experten weiterleiten.
Um so wichtiger ist der besonnene Umgang mit der Situation im Sinne
jedes einzelnen und und in Verantwortung gegenüber unserer
Gesellschaft.
Ihr
HBRS-Team
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