Wird diese Nachricht nicht richtig
dargestellt, klicken Sie bitte hier.
|
Sehr
geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,
mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über Eingaben und
Neuerungen, sowie Vorschläge auf Bundes- und Landesebende
informieren. Die Maßnahmen
der Hessischen Landesregierung zielen u.a. auf den
Wiedereinstieg in den Breiten- und Freizeitsport (Rehasport), wir
als HBRS können nur Empfehlungen und Möglichkeiten weitergeben, so
dass immer auf Kreis- und kommunaler Ebene Entscheidungen zu
berücksichtigen sind. Die Umsetzung vor Ort hängt von der Zahl der
infizierten Personen ab, die in Hessen erheblich von Landkreis zu
Landkreis differiert. Wir raten dringend eine Absprache auf
kommunaler Ebene unbedingt vorzunehmen.
Sport und Gesundheit
gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt
werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird,
Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und
Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings-
und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit
den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde
liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen
einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter
vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw.
gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder
öffnen.Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen
selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den
spezifischen Anforderungen gerecht werden.
Die Übergabe der Verantwortung vom Bund auf die Länder macht ein
einheitliches Vorgehen sehr schwierig. Egal ob im Breiten-,
Freizeit-, Leistungs- oder Rehasport, die Entscheidung der
Durchführung ist immer individuell abzuwägen; für die Rehasport
empfehlen wir immer auch die Rücksprache mit dem betreuenden
Vereinsarzt.
|
|
Empfehlungen zur
Wiederaufnahme des Rehasports und des Vereinssports
Rehasport
Die Zielgruppe des ärztlich verordneten Rehabilitationssports
zählt in großen Teilen zu einer Risikogruppe (z. B. durch
chronische Erkrankungen und/oder höheres Alter). Aus diesem Grund
hat der Deutsche Behindertensportverband e.V. die folgenden
Empfehlungen für die Wiederaufnahme von
Rehabilitationssportangeboten nach Lockerung der Ausgangs- und
Kontaktbeschränkungen entwickelt. Diese Empfehlungen gelten für
alle Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen sowie durchführende
Vereine als Konkretisierung der folgenden 10 Leitplanken des DOSB:
• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte müssen unterbleiben
• Mit Freiluftaktivitäten starten
• Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren
Allgemeine
Empfehlungen
• Individuelles Risiko der Teilnehmer*innen muss von Teilnehmer*in
und Übungsleiter*in sowie ggf. durch Hinzuziehung des*der
betreuenden Arztes*Ärztin analysiert werden
• Einwilligungserklärung der Teilnehmer*innen mit
Risikobeschreibung, Hinweisen zu Restrisiko und Weisungsbefugnis
der*des Übungsleiters*in muss eingeholt werden
• Festlegung der Gruppengröße anhand der Raumgröße: 5m2 pro
Teilnehmer*in sind verpflichtend
• Es ist ausreichend Zeit zwischen den einzelnen Gruppen
einzuplanen, um Begegnungen der Teilnehmer*innen zu vermeiden
• Nach Möglichkeit sollen unterschiedliche Ein- und Ausgänge
genutzt und “Einbahnstraßenregelungen” für die Laufrichtungen
eingerichtet werden
• Übungsräume und Toiletten sind fachgerecht zu reinigen (u.a.
Desinfektion von
Wasserhähnen, Türklinken), bei den Desinfektionsmaßnahmen sind
Einmalhandschuhe zu tragen
• Möglichkeiten zur Händedesinfektion sowie Einmalhandtücher sind
bereitzustellen
• Vor Betreten des Übungsraumes müssen Übungsleiter*innen und
Teilnehmer*innen die Hände desinfizieren
• Verwendete Materialien (z.B. Hocker) müssen vor jeder
Übungsstunde mittels Wischdesinfektion (NICHT Sprühdesinfektion!)
desinfiziert werden
• Materialien müssen entsprechend der Wirksamkeit der
Reinigungsmöglichkeiten ausgewählt werden
• Es ist zu prüfen, ob Teilnehmer*innen eigene Materialien und
Alltagsgegenstände (z.B. Trinkflaschen, Getränketetrapacks) als
Gewichtstücke nutzen können
• Übungsraum muss vor und nach jeder Gruppe gut gelüftet werden,
Aufenthalt im Übungsraum soll auf die Übungsstunde beschränkt sein
• Bei Vorliegen von Symptomen wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen
und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen Übungsleiter*innen bzw.
Teilnehmer*innen nicht an der Übungsstunde teilnehmen
• Es müssen Ansprechpartner im Verein/Verband für Rückfragen
benannt und Empfehlungen zur Wiederaufnahme des
Rehabilitationssports vorgehalten werden
Anmerkungen
und Empfehlungen für Übungsleiter*innen
• Übungsleiter*innen tragen eine besondere Verantwortung für die
Teilnehmer*innen
• Übungsleiter*innen benötigen Kenntnisse über die Symptome und
bekannten Übertragungsformen von Covid-19
• Bei der Planung von Übungsstunden muss mehr Zeit für
organisatorischen Aufwand und ggf. Einsatz von notwendigen
Hilfspersonen berücksichtigt werden
• Zu Beginn der Übungsstunde muss Übungsleiter*in Abstands- und
Hygieneregeln erläutern und die Teilnehmer*innen zu ihrem
Gesundheitszustand befragen: keine Teilnahme von Personen mit
Symptomen
• Es ist darauf zu achten, dass Einwilligungserklärungen der
Teilnehmer*innen vorliegen
• Übungsleiter*in muss beurteilen, ob alle Teilnehmer*innen,
insbesondere auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
oder psychischer Erkrankung, die Regelungen verstanden haben und
umsetzen können
• Übungsleiter*in hat fortwährend auf die Einhaltung der
Abstandsregeln zu achten
• Partnerübungen sowie taktile Korrekturen sind zu unterlassen,
ebenso Übungen, die zu einer erheblichen Beschleunigung der Atmung
führen (Aerosolbildung)
• Übungsleiter*in muss bei Durchführung und Variierung der Übungen
auf die Einsetzbarkeit der Materialien und deren
Reinigungsmöglichkeit achten und diese entsprechend auswählen
• Übungsraum und die verwendeten Materialien müssen hinsichtlich
der Infektionsgefahr beurteilt und die regelmäßigen
Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden
Anmerkungen
und Empfehlungen für Teilnehmer*innen
• Teilnehmer*innen müssen das individuelle Risiko sowie den
Gesundheitszustand vor jeder Übungsstunde einschätzen. Verzicht auf
Teilnahme bei erhöhtem Risiko, zwingender Verzicht bei akuten
Symptomen
• Teilnehmer*innen sollen eigene Materialien (z.B. Matte, Handtuch)
mitbringen, kein Austausch von Materialien untereinander
• Teilnehmer*innen dürfen den Übungsraum erst nach
Händedesinfektion und nur in Anwesenheit der*des Übungsleiters*in
betreten
• Einwilligungserklärung sowie Teilnahmebescheinigung sind mit
eigenem Stift zu unterschreiben
• Teilnehmer*innen sollen insbesondere auf dem Weg zum Übungsraum
und auf Anweisung des*der Übungsleiters*in im Übungsraum und
während der Übungen einen Mund- Nasen-Schutz nutzen (darüber hinaus
sind länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen)
Dokumente
Empfehlungen
Wiedereinstieg Rehasport
Einverständniserklärung
Teilnehmer*in zur Teilnahme am Rehabilitationssport während der
Corona-Pandemie
Infoblatt
für Übungsleiter*innen und Referent*innen zum SARS-CoV-2-Virus
Merkblatt
Coronavirus
10
Hygientipps
Checkliste
Risikobewertung
Wissenswertes
Meldung
des Rehasports im Freien
Die bestehenden zertifizierten Gruppen können ohne
zusätzlich Genehminung durch
den HBRS ins Freie verlegt werden.
Versicherungschutz Sport im Freien
Laut Rücksprache mit der ARAG-Versicherung besteht der
Versichungsschutz der Übungsveranstaltung unabhängig vom
Ausführungsort - dies beinhaltet auch den Tele-Rehasport und den
Sport im Freien
Tele-Rehasport
nach Öffnung der Sportstätten
Der HBRS geht aktuell nach Rücksprache mit einigen Kostenträgern
davon aus, dass der Tele-Rehasport bis auf Widerruf weiterhin
durchgeführt werden kann.
DRV
Bund
Die DRV Bund hat mitgeteilt, dass sie nun auch den
Tele-/Online-Rehasport gemäß der Vorgaben der Krankenkassen gegen
sich abrechnen lässt. Voraussetzung für eine Online-Durchführung
dieser Leistungen ist, dass sowohl Leistungserbringer als auch
Teilnehmer diese Durchführungsform nutzen können und wollen. Die
Aufklärungspflicht für die Teilnehmer liegt bei den
Leistungserbringern. Dies gilt zunächst bis zum 30. September
2020.Ebenso hat die DRV Bund den Regionalträgern der
Rentenversicherung empfohlen, diesem Beispiel zu folgen. Die DRV
Rheinland Pfalz hat bereits unserem dortigen Landesverband
mitgeteilt, dass sie diese Regelung ebenfalls übernimmt. Insofern
dies bei Ihrem Regionalträger auch zutrifft, bitte ich um eine
Weiterleitung dieser Information.
Befristete
Aussetzung der Günstigkeitsklausel durch vdek
Die Ersatzkassen haben sich bereiterklärt, die Günstigkeitsklausel
für den Zeitraum vom 1.5.2020 bis zum 31.12.2020 auszusetzen. Die
Vergütungssätze sind bereits in der vdek-Datenbank hinterlegt und
können gegen den vdek abgerechnet werden. Diese Maßnahme erfolgte
proaktiv durch den vdek.
Vereinssport
Bei einer Wiederaufnahme des Sporttreibens in Deutschland nach Ende
der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen orientiert sich der DBS an
den 10 übergeordneten Leitplanken des Deutschen Olympischen
Sportbundes (DOSB). Die jeweils vor Ort gültigen Verordnungen und
Regeln deröffentlichen Hand sind für den DBS verbindliche Grundlage
für die Ausübung des Sports. Der DBS ist als Fachverband für den
Sport für Menschen mit Behinderungen für insgesamt 43 paralympische
und nichtparalympische Sportarten zuständig.
Bei Wiederaufnahme des Behindertensports in Deutschland richtet
sich der DBS nach den Empfehlungen der Bundessportfachverbände für
die jeweilige Sportart. Für Sportarten ohne einen vergleichbaren
olympischen Fachverband (z.B. Goalball) kommen die Richtlinien des
DOSB zum Tragen. In Ergänzung dazu gilt es bei der
Wiederaufnahme des Behindertensports gewisse Besonderheiten zu
beachten. Sportler*innen mit einer Vorerkrankung des
Herzkreislaufsystems, des endo-krinologischen Systems oder der
Lunge, einer hohen Querschnittlähmung und einer daraus
möglicherweise resultierenden reduzierten Lungenkapazität oder
einer herabgesetzten Immunität sind hier besonders betroffen.
Auch bei diesen Athleten*innen spricht sich der DBS für kein generelles
Sportverbot aus, vielmehr müssen individuell optimale Bedingungen
für eine sichere Rückkehr in den Sport geschaffen werden. Je
nach Behinderung und Disziplin können Abstandsregelungen nicht
konsequent eingehalten werden. Das trifft z.B. auf Sportler*innen
mit einer starken Sehbeeinträchtigung zu, die zur Ausübung der
Sports einer Assistenz in Form von Begleitläufern (Leichtathletik,
Skilanglauf, Ski alpin) oder Piloten (Radsport) bedürfen.
Darüber hinaus kann bei schweren Behinderungsformen die
Unterstützung bei Tätigkeiten um den Sport (Anfahrt, Umkleiden,
Körperhygiene) erforderlich sein, bei denen kein ausreichender
Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Hier sollten deshalb
bevorzugt Personen zum Einsatz kommen, mit denen der*die Befreffende
in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Die strikte Einhaltung der
Hygieneempfehlungen, wenn möglich die Verwendung eines
Mund-Nasenschutzes, sind obligatorisch.
Dokumente
10
Leitplanken des DOSB
Grafik
Leitplanken
DBS
Wiedereinstieg in den Behindertensport
Schreiben
Dr. Anja Hirschmüller
|
|
Wir weisen
darauf hin, dass sich die Lage und Situationen permanent ändern
kann, viele Informationen auch von den Kostenträgern sind u.U. noch
nicht abschließend abgestimmt. Wir versuchen, Informationen zu
filtern, aufzubereiten und an Sie weiterzuleiten - der HBRS kann
nur Empfehlungen aussprechen. In enger Zusammenarbeit mit dem DBS
versuchen wir, ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Ihr
HBRS-Team
|
|
|
|
|
|