Von:                                            HBRS <prokein@hbrs.de>

Gesendet:                                Freitag, 8. Mai 2020 11:49

An:                                              Prokein@hbrs.de

Betreff:                                     Newsletter HBRS Wiedereinstieg in den Reha-/Sport

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie über Eingaben und Neuerungen, sowie Vorschläge auf Bundes- und Landesebende informieren. Die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung zielen u.a. auf den Wiedereinstieg in den Breiten- und Freizeitsport (Rehasport), wir als HBRS können nur Empfehlungen und Möglichkeiten weitergeben, so dass immer auf Kreis- und kommunaler Ebene Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung vor Ort hängt von der Zahl der infizierten Personen ab, die in Hessen erheblich von Landkreis zu Landkreis differiert. Wir raten dringend eine Absprache auf kommunaler Ebene unbedingt vorzunehmen. 

Quelle: www.hessen.de/presse/pressemitteilung/unser-plan-fuer-hessen

7. Sport und Freizeit 
[... Auszug aus der Pressemitteilung vom 07.05.2020]

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen.Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.

Die Übergabe der Verantwortung vom Bund auf die Länder macht ein einheitliches Vorgehen sehr schwierig. Egal ob im Breiten-, Freizeit-, Leistungs- oder Rehasport, die Entscheidung der Durchführung ist immer individuell abzuwägen; für die Rehasport empfehlen wir immer auch die Rücksprache mit dem betreuenden Vereinsarzt.

 


 

Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Rehasports und des Vereinssports

Rehasport
Die Zielgruppe des ärztlich verordneten Rehabilitationssports zählt in großen Teilen zu einer Risikogruppe (z. B. durch chronische Erkrankungen und/oder höheres Alter). Aus diesem Grund hat der Deutsche Behindertensportverband e.V. die folgenden Empfehlungen für die Wiederaufnahme von Rehabilitationssportangeboten nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen entwickelt. Diese Empfehlungen gelten für alle Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen sowie durchführende Vereine als Konkretisierung der folgenden 10 Leitplanken des DOSB:

• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte müssen unterbleiben
• Mit Freiluftaktivitäten starten
• Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren

Allgemeine Empfehlungen

• Individuelles Risiko der Teilnehmer*innen muss von Teilnehmer*in und Übungsleiter*in sowie ggf. durch Hinzuziehung des*der betreuenden Arztes*Ärztin analysiert werden

• Einwilligungserklärung der Teilnehmer*innen mit Risikobeschreibung, Hinweisen zu Restrisiko und Weisungsbefugnis der*des Übungsleiters*in muss eingeholt werden

• Festlegung der Gruppengröße anhand der Raumgröße: 5m2 pro Teilnehmer*in sind verpflichtend

• Es ist ausreichend Zeit zwischen den einzelnen Gruppen einzuplanen, um Begegnungen der Teilnehmer*innen zu vermeiden

• Nach Möglichkeit sollen unterschiedliche Ein- und Ausgänge genutzt und “Einbahnstraßenregelungen” für die Laufrichtungen eingerichtet werden

• Übungsräume und Toiletten sind fachgerecht zu reinigen (u.a. Desinfektion von
Wasserhähnen, Türklinken), bei den Desinfektionsmaßnahmen sind Einmalhandschuhe zu tragen

• Möglichkeiten zur Händedesinfektion sowie Einmalhandtücher sind bereitzustellen

• Vor Betreten des Übungsraumes müssen Übungsleiter*innen und Teilnehmer*innen die Hände desinfizieren

• Verwendete Materialien (z.B. Hocker) müssen vor jeder Übungsstunde mittels Wischdesinfektion (NICHT Sprühdesinfektion!) desinfiziert werden

• Materialien müssen entsprechend der Wirksamkeit der Reinigungsmöglichkeiten ausgewählt werden

• Es ist zu prüfen, ob Teilnehmer*innen eigene Materialien und Alltagsgegenstände (z.B. Trinkflaschen, Getränketetrapacks) als Gewichtstücke nutzen können

• Übungsraum muss vor und nach jeder Gruppe gut gelüftet werden, Aufenthalt im Übungsraum soll auf die Übungsstunde beschränkt sein

• Bei Vorliegen von Symptomen wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen Übungsleiter*innen bzw. Teilnehmer*innen nicht an der Übungsstunde teilnehmen

• Es müssen Ansprechpartner im Verein/Verband für Rückfragen benannt und Empfehlungen zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports vorgehalten werden

Anmerkungen und Empfehlungen für Übungsleiter*innen

• Übungsleiter*innen tragen eine besondere Verantwortung für die Teilnehmer*innen

• Übungsleiter*innen benötigen Kenntnisse über die Symptome und bekannten Übertragungsformen von Covid-19

• Bei der Planung von Übungsstunden muss mehr Zeit für organisatorischen Aufwand und ggf. Einsatz von notwendigen Hilfspersonen berücksichtigt werden

• Zu Beginn der Übungsstunde muss Übungsleiter*in Abstands- und Hygieneregeln erläutern und die Teilnehmer*innen zu ihrem Gesundheitszustand befragen: keine Teilnahme von Personen mit Symptomen

• Es ist darauf zu achten, dass Einwilligungserklärungen der Teilnehmer*innen vorliegen

• Übungsleiter*in muss beurteilen, ob alle Teilnehmer*innen, insbesondere auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung oder psychischer Erkrankung, die Regelungen verstanden haben und umsetzen können

• Übungsleiter*in hat fortwährend auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten

• Partnerübungen sowie taktile Korrekturen sind zu unterlassen, ebenso Übungen, die zu einer erheblichen Beschleunigung der Atmung führen (Aerosolbildung)

• Übungsleiter*in muss bei Durchführung und Variierung der Übungen auf die Einsetzbarkeit der Materialien und deren Reinigungsmöglichkeit achten und diese entsprechend auswählen

• Übungsraum und die verwendeten Materialien müssen hinsichtlich der Infektionsgefahr beurteilt und die regelmäßigen Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden

Anmerkungen und Empfehlungen für Teilnehmer*innen

• Teilnehmer*innen müssen das individuelle Risiko sowie den Gesundheitszustand vor jeder Übungsstunde einschätzen. Verzicht auf Teilnahme bei erhöhtem Risiko, zwingender Verzicht bei akuten Symptomen

• Teilnehmer*innen sollen eigene Materialien (z.B. Matte, Handtuch) mitbringen, kein Austausch von Materialien untereinander

• Teilnehmer*innen dürfen den Übungsraum erst nach Händedesinfektion und nur in Anwesenheit der*des Übungsleiters*in betreten

• Einwilligungserklärung sowie Teilnahmebescheinigung sind mit eigenem Stift zu unterschreiben

• Teilnehmer*innen sollen insbesondere auf dem Weg zum Übungsraum und auf Anweisung des*der Übungsleiters*in im Übungsraum und während der Übungen einen Mund- Nasen-Schutz nutzen (darüber hinaus sind länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen)

Dokumente
Empfehlungen Wiedereinstieg Rehasport
Einverständniserklärung Teilnehmer*in zur Teilnahme am Rehabilitationssport während der Corona-Pandemie
Infoblatt für Übungsleiter*innen und Referent*innen zum SARS-CoV-2-Virus
Merkblatt Coronavirus
10 Hygientipps
Checkliste Risikobewertung

Wissenswertes

Meldung des Rehasports im Freien 
Die bestehenden zertifizierten Gruppen können ohne zusätzlich Genehminung durch
den HBRS ins Freie verlegt werden.

Versicherungschutz Sport im Freien

Laut Rücksprache mit der ARAG-Versicherung besteht der Versichungsschutz der Übungsveranstaltung unabhängig vom Ausführungsort - dies beinhaltet auch den Tele-Rehasport und den Sport im Freien

Tele-Rehasport nach Öffnung der Sportstätten
Der HBRS geht aktuell nach Rücksprache mit einigen Kostenträgern davon aus, dass der Tele-Rehasport bis auf Widerruf weiterhin durchgeführt werden kann.

DRV Bund 
Die DRV Bund hat mitgeteilt, dass sie nun auch den Tele-/Online-Rehasport gemäß der Vorgaben der Krankenkassen gegen sich abrechnen lässt. Voraussetzung für eine Online-Durchführung dieser Leistungen ist, dass sowohl Leistungserbringer als auch Teilnehmer diese Durchführungsform nutzen können und wollen. Die Aufklärungspflicht für die Teilnehmer liegt bei den Leistungserbringern. Dies gilt zunächst bis zum 30. September 2020.Ebenso hat die DRV Bund den Regionalträgern der Rentenversicherung empfohlen, diesem Beispiel zu folgen. Die DRV Rheinland Pfalz hat bereits unserem dortigen Landesverband mitgeteilt, dass sie diese Regelung ebenfalls übernimmt. Insofern dies bei Ihrem Regionalträger auch zutrifft, bitte ich um eine Weiterleitung dieser Information.

Befristete Aussetzung der Günstigkeitsklausel durch vdek
Die Ersatzkassen haben sich bereiterklärt, die Günstigkeitsklausel für den Zeitraum vom 1.5.2020 bis zum 31.12.2020 auszusetzen. Die Vergütungssätze sind bereits in der vdek-Datenbank hinterlegt und können gegen den vdek abgerechnet werden. Diese Maßnahme erfolgte proaktiv durch den vdek.


Vereinssport
Bei einer Wiederaufnahme des Sporttreibens in Deutschland nach Ende der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen orientiert sich der DBS an den 10 übergeordneten Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die jeweils vor Ort gültigen Verordnungen und Regeln deröffentlichen Hand sind für den DBS verbindliche Grundlage für die Ausübung des Sports. Der DBS ist als Fachverband für den Sport für Menschen mit Behinderungen für insgesamt 43 paralympische und nichtparalympische Sportarten zuständig.

Bei Wiederaufnahme des Behindertensports in Deutschland richtet sich der DBS nach den Empfehlungen der Bundessportfachverbände für die jeweilige Sportart. Für Sportarten ohne einen vergleichbaren olympischen Fachverband (z.B. Goalball) kommen die Richtlinien des DOSB zum Tragen. In Ergänzung dazu gilt es bei der Wiederaufnahme des Behindertensports gewisse Besonderheiten zu beachten. Sportler*innen mit einer Vorerkrankung des Herzkreislaufsystems, des endo-krinologischen Systems oder der Lunge, einer hohen Querschnittlähmung und einer daraus möglicherweise resultierenden reduzierten Lungenkapazität oder einer herabgesetzten Immunität sind hier besonders betroffen.

Auch bei diesen Athleten*innen spricht sich der DBS für kein generelles Sportverbot aus, vielmehr müssen individuell optimale Bedingungen für eine sichere Rückkehr in den Sport geschaffen werden. Je nach Behinderung und Disziplin können Abstandsregelungen nicht konsequent eingehalten werden. Das trifft z.B. auf Sportler*innen mit einer starken Sehbeeinträchtigung zu, die zur Ausübung der Sports einer Assistenz in Form von Begleitläufern (Leichtathletik, Skilanglauf, Ski alpin) oder Piloten (Radsport) bedürfen.

Darüber hinaus kann bei schweren Behinderungsformen die Unterstützung bei Tätigkeiten um den Sport (Anfahrt, Umkleiden, Körperhygiene) erforderlich sein, bei denen kein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Hier sollten deshalb bevorzugt Personen zum Einsatz kommen, mit denen der*die Befreffende in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Die strikte Einhaltung der Hygieneempfehlungen, wenn möglich die Verwendung eines Mund-Nasenschutzes, sind obligatorisch.

Dokumente
10 Leitplanken des DOSB
Grafik Leitplanken
DBS Wiedereinstieg in den Behindertensport
Schreiben Dr. Anja Hirschmüller

 


 

Wir weisen darauf hin, dass sich die Lage und Situationen permanent ändern kann, viele Informationen auch von den Kostenträgern sind u.U. noch nicht abschließend abgestimmt. Wir versuchen, Informationen zu filtern, aufzubereiten und an Sie weiterzuleiten - der HBRS kann nur Empfehlungen aussprechen. In enger Zusammenarbeit mit dem DBS versuchen wir, ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.

Ihr
HBRS-Team

 

Wenn Sie diese E-Mail (an: Prokein@hbrs.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
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0661-8697690