Betreff:                                     WG: Corona Update zum Tele Rehasport

 

 

 

Von: HBRS <hothorn@hbrs.de>
Gesendet: Mittwoch, 8. April 2020 08:58
An:
Lorenzen@hbrs.de
Betreff: Corona Update zum Tele Rehasport

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereine, liebe Übungsleiter*innen,

es gibt erfreuliche Informationen rund um den Rehabilitationssport. 

Inhalt

- Informationen zum Tele-Rehasport seitens des HBRS

- Informationen zum Tele-Rehasport seitens des DBS

- Informationen zum Tele-Rehasport seitens der Krankenkassen

 


 

Informationen zum Tele-Rehasport seitens des HBRS

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine Ausnahmesituation dar. Eine solche Ausnahme­situation erfordert von allen Beteiligten innovative Maßnahmen und lösungsorientierte Ansätze.

Jedoch ist jede Form von Fernangebot des ärztlich verordneten Rehabilitationssports im Sinne des §64 SGB IX im Grundsatz ungeeignet: Neben den rein körperlichen Zielen, der Stärkung von Ausdauer Kraft und der Verbesserung von Koordination sowie Flexibilität, verfolgt der ärztlich verordnete Rehabilitationssport insbesondere das Ziel Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Ein wesentlicher Bestandteil des ärztlich verordneten Rehabilitationsspots ist „das gemeinsame Üben in festen Gruppen, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken“ (Rahmenvereinbarung 2.4). Dieser essenzielle Bestandteil, der eine physische Präsenz und den unmittelbaren Kontakt der Gruppe untereinander und mit der*dem Übungsleiter*in voraussetzt, kann grundsätzlich nicht durch Fernangebote ersetzt werden.

Für den HBRS und den DBS ist die Durchführung von Tele-Rehasport ausschließlich aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation und befristet auf die Dauer der aktuellen behördlichen Einschränkungen zur Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports darstellbar. Nach Beendigung der behördlichen Einschränkungen ist es für den HBRS und den DBS unabdingbar, dass diese Ausnahmeregelung zur Genehmigung der Durchführung und Anerkennung von Tele-Rehasport zurückgenommen wird und die derzeit gültigen Richtlinien wieder in vollem Umfang zur Anwendung kommen.

Nach wie vor hält der HBRS und der DBS den Tele-Rehasport vom Grundsatz her für ungeeignet hinsichtlich der Zielerreichung. Ungeachtet dessen kann er als eine befristete und überbrückende Maßnahme für eine bestimmte Zielgruppe sinnvoll sein. Für diese Rehasport-Teilnehmer*innen können die Einschränkungen und die damit einhergehenden erhöhten Risiken durch weiteren Bewegungsmangel reduziert werden. Die Teilnehmer*innen können den ärztlich verordneten Rehabilitationssport mit ihrem*r vertrauten Übungsleiter*in durchführen, somit ist die Kontinuität gewährleistet.

Uns ist hierbei bewusst, dass der Tele-Rehasport nur einen Teil der üblichen Teilnehmerzahl erreichen können wird. Gerade finanzschwache und/oder nicht-technikaffine Teilnehmer*in werden sehr wahrscheinlich von dem Tele-Rehasport-Angebot ausgegrenzt. Daher muss der gegenwärtige Grundsatz gelten, dass es besser ist für einen Teil der Rehabilitationssportler*innen jetzt eine Lösung anzubieten, als gar nichts für niemanden.

Versicherungsschutz für die Teilnehmer

Der Versicherungsschutz während des Tele Rehasports ist über die Nichtmitgliederversicherung (ARAG Versicherungs AG) vollständig gewährleistet.

 


 

Informationen zum Tele-Rehasport seitens des DBS

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben mit Wirkung zum 03.04.2020 die Durchführung des Tele-/Online-Rehabilitationssports als abrechnungsfähig erklärt. Der DBS lehnt grundsätzlich jede Form von Fernangeboten im ärztlich verordneten Rehabilitationssport im Sinne des §64 SGB IX ab. Ungeachtet dessen hat der Hauptvorstand des DBS im Umlauf die befristete Zulassung von Tele-/Online-Rehabilitationssport und die befristete Aufhebung der betreffenden Passagen in der Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports im DBS beschlossen.

Damit ist die Grundlage zur Durchführung des Tele-/Online-Rehabilitationssports in den Strukturen des DBS gelegt. Nach Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen muss eine gültige Anerkennung für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports vorliegen.

Das Anerkennungsformular für den Tele-Rehasport finden Sie im
Downloadbereich des HBRS unter (Tele Rehasport; Antragsformular Tele Rehasport).

Dieses Anerkennungsformular ist pro Verein einmal beim HBRS bei Frau Nelli (
nelli@hbrs.de) einzureichen. Es ist erforderlich, dass dokumentiert wird, welche Gruppen in Form von Tele-/Online-Rehabilitationssport durchgeführt werden. Bitte geben Sie daher in der Mail an, welche Gruppen Sie zum Tele-Rehasport melden möchten.

Ebenso ist es erforderlich, dass dem Verein von jeder*m Teilnehmer*in eine Einwilligungserklärung vorliegt. Die Erklärung finden Sie ebenfalls im
Downloadbereich des HBRS unter (Tele Rehasport; Einwilligungserklärung TN zur Durchführung von Tele-Online-Rehabilitationssport). Dieses Muster ist durch ein externes Sachverständigenbüro zum Datenschutz geprüft.

Zur Durchführung vor Ort gibt es unterschiedliche Plattformen. Der DBS nutzt für die Gremienarbeit die Plattform
GoToMeeting und hat damit bislang gute Erfahrungen gemacht.

Nach Ansicht unseres Sachverständigenbüros zum Datenschutz erfüllt diese Plattform die Anforderungen der DSGVO und somit der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Durchführung des Tele-/Online-Rehabilitationssports. Darüber hinaus stellt GoToMeeting von LogMeIn aktuell ein sogenanntes „Emergency Remote Work Kit“ zur Verfügung. Das bedeutet, dass Leistungserbringern wie anspruchsberechtigten Gesundheitsdienstleistern, Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Organisationen eine Reihe von LogMeIn-Lösungen kostenlos zur Verfügung stehen. Diese stehen drei Monate lang ohne Gebühren unternehmensweit zur Verfügung. Weitere Informationen zu GoToMeeting finden Sie
hier.

Zur Nutzung dieser Plattform können sich die Vereine mit folgendem Kontaktformular
registrieren. Um den Anforderungen zum Datenschutz gerecht zu werden, müssen die Vereine einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen (vgl. Leitfaden Datenschutz des DBS).

Unter folgendem Link können die entsprechenden Unterlagen angefordert
werden.

Auf der Internetseite muss eine Emailadresse (des Vereins) und ein Namen eingeben werden. Anschließende erhält man eine E-Mail mit einem Zugriffcode.
Sobald man den Zugriffscode aus der E-Mail eingegeben hat, erscheint der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Englisch. Nun sind die roten markierten Felder zu füllen und die Bearbeitung mit der Schaltfläche „Fertigstellen“ abzuschließen.

In der Anlage ist der von GoToMeeting zur Verfügung gestellte Vertrag zur Auftragsverarbeitung auf Deutsch
beigefügt. Ebenso haben wir Ihnen ein Dokument zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen beigefügt.

Dieses ist durch die Vereine zu den Unterlagen zum Online-Rehabilitationssport zu nehmen, um dieses ggf. bei der Prüfung zum Datenschutz vorlegen zu können. Grundsätzlich können auch andere Video-/Online-Plattformen verwendet werden, diese müssen entsprechend den Vorgaben der GKV im Einzelfall auf ihre Eignung und DSGVO-Konformität geprüft werden. 

 


 


Informationen zum Tele-Rehasport seitens der Krankenkassen




Fortführung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings alsTele-/Online-Angebot während der COVID-19-Pandemiedurch durch die gesetzlichen Krankenkassen


Um die örtlichen Strukturen des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings langfristig zu erhalten und die Liquidität der Leistungserbringer zu sichern, werden die gesetzlichen Krankenkassen während der COVID-19-Pandemie bei Durchführung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings in Form eines Tele-/Online-Angebotes absofort - ab 03.04.2020 - weiter als ergänzende Leistungen zur Rehabilitationfinanzieren. Das Angebot stellt ein kontinuierliches Training sicher. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass sowohl die Teilnehmer/-innen als auch die Leistungserbringer die technischen Voraussetzungen der modernen Informations- undKommunikationstechnologie nutzen können. Die Fortführung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings in Form eines Tele-/Online-Angebotes stellt eine befristete Übergangsregelung während der COVID-19-Pandemie dar. Sofern nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen eine „normale“Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist, endet diese Übergangsregelung, spätestens mit Information durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Hinweis: Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herz-/Kinderherzgruppen ist wegen der fehlenden ärztlichen Betreuung und Überwachung in der Häuslichkeit ausgeschlossen.


Voraussetzungen für die Teilnahme 

  • Es liegen die ärztliche Verordnung (Muster 56) sowie die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vor, soweit nicht einGenehmigungsverzicht von Seiten der Krankenkasse ausgesprochen bzw. mit denLeistungserbringern vereinbart wurde.
  • Sofern neue Verordnungen ausgestellt werden, ist es erforderlich, dass der Leistungserbringer vor Beginn der ersten Online-Übungseinheit ein ausführlichestelefonisches Gespräch mit dem Versicherten führt, um individuelle Besonderheitenund Einschränkungen zu klären.
  • Die Teilnehmer/-innen verfügen über ein Endgerät, worüber die verwendete Online-Plattform funktioniert, und können dieses anwenden. Empfohlen wird eine WLAN Verbindung (Achtung Stolperfalle Kabel).
  • Die Teilnehmer/-innen sind kognitiv in der Lage, ihre Bewegungsaufträge ohne taktile Reize umzusetzen.
  • Die Teilnehmer/-innen sind nicht sturzgefährdet.



Durchführung und Qualitätssicherung durch den Leistungserbringer 

  • Es besteht eine gültige Anerkennung der Rehabilitationssport-/Funktionstrainingsgruppe, die nun als Tele-/Online-Angebot fortgeführt wird.
  • Die Teilnehmerzahl je Gruppe beträgt max. 15 Teilnehmer/-innen, unabhängig von vorherigen Festlegungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
  • Die Übungseinheiten werden regelmäßig zu den festgelegten Zeiten laut Anerkennung durchgeführt. Die Anzahl der wöchentlichen Übungseinheiten, die abgerechnet werden dürfen, richtet sich nach den Angaben in der ärztlichen Verordnung (Muster 56). Die Dauer beträgt 45 Minuten beim Rehabilitationssport, 30 Minuten beim Funktionstraining.
  • Für die Übungsleitung gelten hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen die Ziff. 13 (Rehabilitationssport) bzw. Ziff. 14 (Funktionstraining) der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2011.
  • Zum Beginn der Übungseinheit werden Sicherheitshinweise zur Durchführung von Gymnastik-Übungen zuhause (Sturzprävention u. a.) gegeben. Um Stürze zu vermeiden, werden entsprechende Übungsoptionen (z. B. für Stuhl/Hocker)angegeben.
  • Die Übungsleitung kann die Übungen in Form eines „synchronen Unterrichts“ im virtuellen Raum vormachen, erklären und ggfs. korrigierend eingreifen.
  • Es werden nur Gymnastik-Übungen angeleitet, die für den häuslichen Kontext geeignet sind.
  • Übungsvideos, die die Übungsleitung einspielen kann, sind durch qualifizierte Übungsleiter im Sinne der Rahmenvereinbarung erstellt.
  • Die Übungsleitung dokumentiert die Anwesenheit pro Übungseinheit (Datum,Uhrzeit, besondere Vorkommnisse, Anzahl der Teilnehmer/-innen) mit demHinweis „Tele“. Diese Dokumentationsbögen sind bei Überprüfungen denRehabilitationsträgern in Kopie zu übersenden.
  • Es wird empfohlen, die Anwesenheit der Teilnehmer/-innen zusätzlich mit einem „Screenshot“ der virtuellen Teilnehmer/-innen-Liste zu dokumentieren. 



Datenschutz

  • Der Datenschutz ist gemäß der DSGVO zu beachten.
  • Die Teilnehmer/-innen sind über die geplante Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren.
  • Eine schriftliche Einverständniserklärung der Teilnehmer/-innen zur Nutzung der Online-Plattform und zur Videoübertragung muss vorliegen.
  • Die Online-Übungseinheit darf von keinem der Teilnehmer/-innen aufgezeichnet werden.
  • Die Übungseinheit muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bietet.


 Abrechnungsverfahren

  • Der vertraglich vereinbarte Vergütungssatz kann abgerechnet werden.
  • Der Teilnahmenachweis durch die Teilnehmer/-innen erfolgt per Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung. Die Unterschrift kann nachträglich erbracht werden. Die Teilnahme ist mit einem „T“ oder „Tele“ hinter dem Datum zu kennzeichnen. Fortführung des Rehabilitationssports/Funktionstrainings als Tele-/Online-Angebot während der COVID-19-Pandemiedurch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Bitte reichen Sie bei jeder Abrechnung die Einwilligungserklärung des Teilnehmers mit ein. 


 Anerkennungsverfahren

  • Die Durchführung erfolgt ausschließlich für bereits anerkannte Gruppen. Eine zeitliche Verschiebung von Beginn-Zeiten bestehender, bereits anerkannterGruppen ist dabei zulässig.
  • Die anerkennende Stelle prüft in ihrem Zuständigkeitsbereich die Anträge der Leistungserbringer im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens. Der Antrag gilt dabei für alle Gruppen des anerkannten Leistungserbringers.
  • Bei der Anerkennung werden insbesondere die zu nutzenden Technologie/Software-Programme und die Maßnahmen zum Datenschutz (u. a.Einverständniserklärung der Teilnehmer/-innen) geprüft.
  • Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Rehabilitationssports bzw. Funktionstrainings ist den anerkennenden Stellen möglich.
  • Die anerkennende Stelle erstellt eine Liste der Leistungserbringer, die für die Durchführung des Tele-/Online-Angebots anerkannt sind. Auf Anforderungübermittelt die anerkennende Stelle diese Übersicht den gesetzlichenKrankenkassen. 


Sonstiges

Hinsichtlich der abzuschließenden pauschalen Unfallversicherung (Ziff. 17.2 der o.g.Rahmenvereinbarung) ist durch den Leistungserbringer sicherzustellen, dass das versicherte Risiko auch die Teilnahme im häuslichen Bereich abdeckt. Durch das Tele-/Online-Angebot entstehen den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Versicherten keine zusätzlichen Kosten. Die technische Ausstattung der Versichertenbzw. der Leistungserbringer wird von den Krankenkassen nicht gestellt und nicht finanziert.

 


 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung des Tele-Rehasports!

 
Ihr
HBRS-Team

 

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Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
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