Sehr geehrte Damen und
Herren,
in den letzten Jahren kommt es vermehrt zu fehlerhaften und nicht
notwendigen Quartalsabrechnungen. Dies ist einerseits dem komplexen
und nicht ganz einfachen Abrechnungssystem geschuldet, anderseits auf
den unzureichenden Kenntnisstand zurückzuführen. Um hier zukünftige
für alle Beteiligten (Vereine und Verband) die Arbeit möglichst zu
vereinfachen, hat der Verbandsrat in seiner Sitzung vom 16.03.2019
folgende Beschlüsse einstimmig zugestimmt:
Der Vorstand des HBRS stellt zur Verbandsratssitzung am
16.03.2019 folgenden Antrag:Dass alle Zuschüsse bzw. Verrechnungen zu
Abrechnungen der zertifizierten Rehabilitationssportgruppen
wegfallen. Somit werden auch die folgenden Formulare
- Ambulanter Herzsport (Formular
01/2008)
- Sonstiger Rehabilitationssport
(Formular 02/2008)
- Aufstellung Übungsveranstaltungen
(Formular 03/2008 / Kinder und Jugendliche)
- Bestätigung über die
ordnungsgemäße Durchführung von Rehabilitationssport (Formular
05/2008)
entfallen.Die
Regelungen zu Defibrillator und Notfallkoffer bleiben von dem Antrag
unberührt. Die Bezuschussung entfällt zum 01. April 2019.
Das heißt, es werden keine zertifizierten Gruppen mehr
bezuschusst. Ziel soll es sein, dass sich mehr
Vereinsangebote (Bewegungs-, Breitensportangebote etc…) außerhalb des
Rehasports etablieren. In der Bearbeitung der Quartalsabrechnung
musste man feststellen, dass stellenweise nur 1 Person mit Verordnung
in einer zertifizierten Gruppe angegeben wurde, dies rechtfertig den
gesamten administrativen Aufwand für den Verein und den Verband
nicht.
Die Zuschüsse für Übungsleiter in Breitensportgruppen (alle
Gruppen ohne Verordnung) sollen von derzeit EUR 6,00 auf EUR 6,50 pro
Übungsstunde (60 Minuten) angehoben werden.Die Anhebung erfolgt
rückwirkend zum 01. Januar 2019.
Mit der Erhöhung des Übungsleiterzuschuss erhofft sich der Verband,
mehr Anreize für zusätzliche Vereins- und Breitensportangebote zu
schaffen, die über den zertifizierten Rehabilitationssportgruppen
hinaus gehen.
Die Umsetzung und Einführung von digitalen
Abrechnungsformularen mit Verzicht auf Unterschriften z.B.
Reisekostenabrechnung, Übungsleiterbezuschussung usw. im ideellen
Bereich.
Alle Formulare stehen digital zur Verfügung und können digital ohne
Stempel und Unterschrift per E-Mail übermittelt werden, entsprechende
Beträge werden automatisch berechnet, so dass sich für die Vereine
und die Geschäftsstelle ein großer Arbeitskomfort entwickelt. Wir
hoffen, dass die „papierlose“ (digitale) Bearbeitung von allen
Vereinen angenommen wird.
Im Folgenden gibt es nur noch 3 Formulare:
Formular 01/2019 Gruppen_Behindertensport_Nachfolge
ohne VO
Formular 02/2019 Kinder und Jugendliche ohne VO
Formular 03/2019 Fahrtkosten Kinder und Jugendliche
ohne VO
Alle Formulare finden Sie auf der Homepage www.hbrs.de im Bereich Geschäftsstelle
/ Downloads, hier finden Sie auch entsprechende Ausfüllhinweise („Ausfüllhilfe Quartalsabrechnungen“), wie die
Formulare ausgefüllt werden sollen.
WICHTIG:Um zukünftig Vereinsangebote
abrechnen / bezuschussen zu können, müssen
diese beim HBRS gemeldet sein. Ist das Vereinsangebot nicht gemeldet,
kann keine Bezuschussung
erfolgen.
Als Ansprechpartnerinnen
dienen:
Frau Nelli: nelli@hbrs.de
0661-869769 –
16
Frau Ruppel: ruppel@hbrs.de
0661-869769 – 16
Alle Anträge auf Bezuschussung sind innerhalb einer Frist von 6
Wochen nach Quartalsende einzureichen, später eingehende Anträge
werden unbearbeitet zurückgesendet.Die spätesten Termine für die
Einreichung der Abrechnung sind:
I. Quartal 11. Mai 2019
II. Quartal 10. August 2019
III. Quartal 09. November 2019
IV. Quartal 05. Dezember 2019 (Sonderdatum Jahresabschluss)
Abrechnung und Zertifizierung
Auch uns ist es ein Anliegen, dass die eingereichten Verordnungen zur
Abrechnung im Rehabilitationssport möglichst schnell und problemlos
für Sie zur Auszahlung kommen. Damit dies gelingt, sollte von Beginn
an, wenn der Rehasportler*in zum Verein kommt, einiges beachtet
werden.Einer der häufigsten Kürzungsgründe oder
Auszahlungsverweigerungen liegt darin, dass:
- Unterschriften vergessen wurden
- Verordnungen falsch ausgefüllt sind
- Tagesdaten eingetragen wurden, an denen keine zertifizierte Gruppe
gemeldet wurde
- die Zertifizierungen im Abrechnungszeitraum abgelaufen sind
- die Indikation (Krankheitsbild) falsch zugeordnet wurde, auch wenn
es der Kostenträger genehmigt hat
- etc.
Auf der Homepage www.hbrs.de im
Bereich Geschäftsstelle / Downloads finden Sie Ausfüllhinweise („Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasportverordnung“).
Für den Bereich Abrechnung wenden Sie sich bitte
an:
Frau Auth: auth@hbrs.de
0661-869769 –
12
Frau Schneider: schneider@hbrs.de
0661-869769 – 20
Im Zuge des Qualitätsmanagements werden die Angebote, Vereinsdaten,
Abrechnungen etc. vermehrt auf Aktualität und Richtigkeit von Seiten
der Geschäftsstelle überprüft. Bitte verstehen Sie dies nicht als
„Gängelei“, sondern als Hilfestellung, auch zukünftig im Bereich
Rehasport abrechnen zu können.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine unrechtmäßige
Abrechnung ein Verstoß gegen die Rahmenvereinbarung darstellt und
somit der Kostenträger unrechtmäßig ausgezahlte Gelder zurückfordern
kann.
Die häufigsten Stolpersteine, die zu einem Widerruf der
Zertifizierung führen, sind beispielweise:
- die Zertifizierung des Angebots läuft bis zum 31.08.2019 und ist es
nur ein Übungsleiter*in gemeldet, dessen Lizenz zum 31.12.2018
abgelaufen ist und nicht verlängert wurde
- oder die Übungsleiterlizenz wurde verlängert aber die
Zertifizierung nicht
- Gruppen sind nicht gemeldet worden
- etc.
> Zertifizierung und Lizensierung sind unterschiedlich zu
handhaben <
> eine rückwirkende Zertifizierung ist nicht möglich, da
der HBRS den Kostenträgern alle zertifizierten Gruppen übermitteln
muss <
Gerne helfen wir Ihnen weiter, als Ansprechpartnerinnen
dienen:
Frau Nelli: nelli@hbrs.de
0661-869769 –
16
Frau Ruppel: ruppel@hbrs.de
0661-869769 – 16
Es ist uns bewusst, dass viele Vereine ehrenamtlich all diese
Aufgaben bewältigen und das kann man nicht hoch genug anrechnen. Die
Geschäftsstelle möchte sich hier als Unterstützer und Dienstleister
verstanden wissen, die im Jahr über 68.000 Verordnungen bearbeiten,
über 3200 Übungsleiter betreuen und über 1000 Aus- und
Fortbildungsteilnehmer verwalten. Dabei kann es natürlich auch
passieren, dass das eine oder andere Telefongespräch
„diskussionsintensiv“ geführt wird, dafür möchten wir uns
entschuldigen. Gleichzeitig hoffen wir, dass auch uns mit einem
gewissen Verständnis begegnet wird und gemeinsam sachlich eine Lösung
gefunden wird.
Im Laufe des Jahres möchten wir gerne Regionalkonferenzen
durchführen, um persönlich in den Dialog zu gehen (Termine sind in
Planung).
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung – prokein@hbrs.de
0661-869769 - 14
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Prokein
Dipl.-Sportwissenschaftler
Referent für Sport und Lehre
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