Von:                                            HBRS <prokein@hbrs.de>

Gesendet:                                Freitag, 12. April 2019 11:43

An:                                              prokein@hbrs.de

Betreff:                                     Newsletter - Neue digitale Abrechnungsformulare 2019 und Informationen - PREVIEW

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahren kommt es vermehrt zu fehlerhaften und nicht notwendigen Quartalsabrechnungen. Dies ist einerseits dem komplexen und nicht ganz einfachen Abrechnungssystem geschuldet, anderseits auf den unzureichenden Kenntnisstand zurückzuführen. Um hier zukünftige für alle Beteiligten (Vereine und Verband) die Arbeit möglichst zu vereinfachen, hat der Verbandsrat in seiner Sitzung vom 16.03.2019 folgende Beschlüsse einstimmig zugestimmt: 

Der Vorstand des HBRS stellt zur Verbandsratssitzung am 16.03.2019 folgenden Antrag:Dass alle Zuschüsse bzw. Verrechnungen zu Abrechnungen der zertifizierten Rehabilitationssportgruppen wegfallen. Somit werden auch die folgenden Formulare

  • Ambulanter Herzsport (Formular 01/2008)
  • Sonstiger Rehabilitationssport (Formular 02/2008)
  • Aufstellung Übungsveranstaltungen (Formular 03/2008 / Kinder und Jugendliche)
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung von Rehabilitationssport (Formular 05/2008)

entfallen.Die Regelungen zu Defibrillator und Notfallkoffer bleiben von dem Antrag unberührt. Die Bezuschussung entfällt zum 01. April 2019. 

Das heißt, es werden keine zertifizierten Gruppen mehr bezuschusst. Ziel soll es sein, dass sich mehr Vereinsangebote (Bewegungs-, Breitensportangebote etc…) außerhalb des Rehasports etablieren. In der Bearbeitung der Quartalsabrechnung musste man feststellen, dass stellenweise nur 1 Person mit Verordnung in einer zertifizierten Gruppe angegeben wurde, dies rechtfertig den gesamten administrativen Aufwand für den Verein und den Verband nicht. 

Die Zuschüsse für Übungsleiter in Breitensportgruppen (alle Gruppen ohne Verordnung) sollen von derzeit EUR 6,00 auf EUR 6,50 pro Übungsstunde (60 Minuten) angehoben werden.Die Anhebung erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2019. 

Mit der Erhöhung des Übungsleiterzuschuss erhofft sich der Verband, mehr Anreize für zusätzliche Vereins- und Breitensportangebote zu schaffen, die über den zertifizierten Rehabilitationssportgruppen hinaus gehen.

Die Umsetzung und Einführung von digitalen Abrechnungsformularen mit Verzicht auf Unterschriften z.B. Reisekostenabrechnung, Übungsleiterbezuschussung usw. im ideellen Bereich. 

Alle Formulare stehen digital zur Verfügung und können digital ohne Stempel und Unterschrift per E-Mail übermittelt werden, entsprechende Beträge werden automatisch berechnet, so dass sich für die Vereine und die Geschäftsstelle ein großer Arbeitskomfort entwickelt. Wir hoffen, dass die „papierlose“ (digitale) Bearbeitung von allen Vereinen angenommen wird. 

Im Folgenden gibt es nur noch 3 Formulare: 
Formular 01/2019 Gruppen_Behindertensport_Nachfolge ohne VO
Formular 02/2019 Kinder und Jugendliche ohne VO
Formular 03/2019 Fahrtkosten Kinder und Jugendliche ohne VO 

Alle Formulare finden Sie auf der Homepage www.hbrs.de im Bereich Geschäftsstelle / Downloads, hier finden Sie auch entsprechende Ausfüllhinweise („Ausfüllhilfe Quartalsabrechnungen“), wie die Formulare ausgefüllt werden sollen. 

WICHTIG:Um zukünftig Vereinsangebote abrechnen / bezuschussen zu können, müssen diese beim HBRS gemeldet sein. Ist das Vereinsangebot nicht gemeldet, kann keine Bezuschussung erfolgen.
Als Ansprechpartnerinnen dienen:                                   
Frau Nelli:         nelli@hbrs.de               0661-869769 – 16                       
Frau Ruppel:     ruppel@hbrs.de            0661-869769 – 16 

Alle Anträge auf Bezuschussung sind innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Quartalsende einzureichen, später eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesendet.Die spätesten Termine für die Einreichung der Abrechnung sind:

I.   Quartal 11. Mai 2019
II.  Quartal 10. August 2019
III. Quartal  09. November 2019
IV.  Quartal 05. Dezember 2019 (Sonderdatum Jahresabschluss)

Abrechnung und Zertifizierung 
Auch uns ist es ein Anliegen, dass die eingereichten Verordnungen zur Abrechnung im Rehabilitationssport möglichst schnell und problemlos für Sie zur Auszahlung kommen. Damit dies gelingt, sollte von Beginn an, wenn der Rehasportler*in zum Verein kommt, einiges beachtet werden.Einer der häufigsten Kürzungsgründe oder Auszahlungsverweigerungen liegt darin, dass:
- Unterschriften vergessen wurden
- Verordnungen falsch ausgefüllt sind
- Tagesdaten eingetragen wurden, an denen keine zertifizierte Gruppe       gemeldet wurde
- die Zertifizierungen im Abrechnungszeitraum abgelaufen sind
- die Indikation (Krankheitsbild) falsch zugeordnet wurde, auch wenn es     der Kostenträger genehmigt hat
- etc. 

Auf der Homepage www.hbrs.de im Bereich Geschäftsstelle / Downloads finden Sie Ausfüllhinweise („Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasportverordnung“). 
Für den Bereich Abrechnung wenden Sie sich bitte an:                        
Frau Auth:              auth@hbrs.de               0661-869769 – 12                       
Frau Schneider:  schneider@hbrs.de    0661-869769 – 20

Im Zuge des Qualitätsmanagements werden die Angebote, Vereinsdaten, Abrechnungen etc. vermehrt auf Aktualität und Richtigkeit von Seiten der Geschäftsstelle überprüft. Bitte verstehen Sie dies nicht als „Gängelei“, sondern als Hilfestellung, auch zukünftig im Bereich Rehasport abrechnen zu können.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine unrechtmäßige Abrechnung ein Verstoß gegen die Rahmenvereinbarung darstellt und somit der Kostenträger unrechtmäßig ausgezahlte Gelder zurückfordern kann. 

Die häufigsten Stolpersteine, die zu einem Widerruf der Zertifizierung führen, sind beispielweise: 
- die Zertifizierung des Angebots läuft bis zum 31.08.2019 und ist es nur ein Übungsleiter*in gemeldet, dessen Lizenz zum 31.12.2018 abgelaufen ist und nicht verlängert wurde
- oder die Übungsleiterlizenz wurde verlängert aber die Zertifizierung nicht
- Gruppen sind nicht gemeldet worden
- etc. 
> Zertifizierung und Lizensierung sind unterschiedlich zu handhaben <
> eine rückwirkende Zertifizierung ist nicht möglich, da der HBRS den Kostenträgern alle zertifizierten Gruppen übermitteln muss <
 

Gerne helfen wir Ihnen weiter, als Ansprechpartnerinnen dienen:                        
Frau Nelli:         nelli@hbrs.de               0661-869769 – 16                       
Frau Ruppel:    ruppel@hbrs.de            0661-869769 – 16  

Es ist uns bewusst, dass viele Vereine ehrenamtlich all diese Aufgaben bewältigen und das kann man nicht hoch genug anrechnen. Die Geschäftsstelle möchte sich hier als Unterstützer und Dienstleister verstanden wissen, die im Jahr über 68.000 Verordnungen bearbeiten, über 3200 Übungsleiter betreuen und über 1000 Aus- und Fortbildungsteilnehmer verwalten. Dabei kann es natürlich auch passieren, dass das eine oder andere Telefongespräch „diskussionsintensiv“ geführt wird, dafür möchten wir uns entschuldigen. Gleichzeitig hoffen wir, dass auch uns mit einem gewissen Verständnis begegnet wird und gemeinsam sachlich eine Lösung gefunden wird. 

Im Laufe des Jahres möchten wir gerne Regionalkonferenzen durchführen, um persönlich in den Dialog zu gehen (Termine sind in Planung).
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung – prokein@hbrs.de   0661-869769 - 14 

Mit freundlichen Grüßen    
Thomas Prokein
Dipl.-Sportwissenschaftler
Referent für Sport und Lehre

 

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Hess. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V.
Heinrich Wagner
Frankfurterstr. 7
36043 Fulda
Deutschland

0661-8697690