Sehr geehrte Vereine,
der Countdown läuft - der Jahresabschluss 2019 steht vor der Tür.
Quartalsabrechnung IV. Quartal bis 05.12.2019
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Ihre Quartalsabrechnung abzugeben.
Abgabefristen bis spätestens:
I. Quartal 11. Mai 2019
II. Quartal 10. August 2019
III. Quartal 09. November 2019
IV. Quartal 05. Dezember 2019 (Sonderdatum
Jahresabschluss)
Kosten für Übungsveranstaltungen, die nach dem 4. Dezember
2019 durchgeführt werden, sind mit der Abrechnung I. Quartal 2020
anzufordern. Anträge die nach dem 5. Dezember
2019 eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
Wichtig: dies betrifft
nicht die Abrechnungen der Krankenkassen / Verordnungen
Sie haben Ihre Vereinsangebote (KEIN REHASPORT) noch nicht bei uns
gemeldet? Kein Problem - wenn Sie uns Ihre Vereinsangebote melden
(z.B. Gymnastik, Nachfolgegruppe, etc.), können Sie über die
Quartalsabrechnung 6,50 / pro Stunde für Ihre Übungsleitung abrechnen.
Die Meldung der Gruppen erfolgt über Frau Nelli nelli@hbrs.de oder Frau Ruppel ruppel@hbrs.de
Laden Sie sich die aktuellen Versionen 01/2019, 02/2019 und 03/2019
unter www.hbrs.de
im Downloadbereich runter.
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Quartalsabrechnung die Ausfüllhilfe Quartalsabrechnung, so steht einer
schnellen Bearbeitung nichts mehr im Wege.
Sie müssen die Formulare nicht ausdrucken, abstempeln, unterschreiben
und per Post versenden - einfach abspeichern und per EMail
an Frau Lorenzen lorenzen@hbrs.de .
Tragen Sie sich jetzt schon die Daten für die Quartalsabrechnungen
2020 ein:
Abgabefristen bis spätestens:
I. Quartal 11. Mai 2020
II. Quartal 10. August 2020
III. Quartal 09. November 2020
IV. Quartal 05. Dezember 2020 (Sonderdatum Jahresabschluss)
Wir bedanken uns schon jetzt für die gute Zusammenarbeit und wünschen
Ihnen
eine schöne Vorweihnachtszeit.
Ihre
HBRS-Geschäftsstelle
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