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Lehre

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Ausbildung im HBRS

Ab 2009 treten beim DBS e.V. und somit auch bei den Landesverbänden neue Richtlinien zur Ausbildung in Kraft, die an die Richtlinien des DOSB angeglichen wurden. 

Eine der Aufgaben des HBRS ist die Ausbildung und Fortbildung von Übungsleitern.
Die Aus- und Fortbildungen erfolgen nach den Rahmenrichtlinien des DBS.
Der HBRS ist berechtigt für seine Mitglieder, wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind, die Lizenzen für Übungsleiter auszustellen.
Diese Lizenzen berechtigen, den Rehasport in den Mitgliedsvereinen durchzuführen und zur Abrechnung gegenüber den Leistungsträgern.

Folgende Ausbildungsgänge werden vom DBS, seinen Landes- und Fachverbänden und der DBS-Akademie angeboten:

Rehabilitationssport:
-
ÜL Rehabilitationssport - Profil Orthopädie (2. Lizenzstufe)
- ÜL Rehabilitationssport - Profil Innere Medizin (2. Lizenzstufe)
- ÜL Rehabilitationssport - Profil Sensorik (2. Lizenzstufe)
- ÜL Rehabilitationssport - Profil Neurologie (2. Lizenzstufe)
- ÜL Rehabilitationssport - Profil Geistige Behinderung (2. Lizenzstufe)
- ÜL Rehabilitationssport - Profil Psychiatrie (2. Lizenzstufe)
Breitensport:
- ÜL C - Breitensport - Behindertensport (1. Lizenzstufe)
- ÜL B - Breitensport - Behindertensport (2. Lizenzstufe)
Leistungssport:
- ÜL C - Leistungssport - Behindertensport (1. Lizenzstufe)
- ÜL B - Leistungssport - Behindertensport (2. Lizenzstufe)
- ÜL A - Leistungssport - Behindertensport (3. Lizenzstufe)
Besonderheit:
- ÜL Präventionssport - Profil Prävention für Menschen mit Behinderung (2. Lizenzstufe)

Inhaltliche Gestaltung der Übungsleiter-Ausbildung

Wie das Schaubild zeigt, ist das Ausbildungssystem modular aufgebaut und beginnt mit:
- Block 10 Grundlagenblock (90 LE) für alle Lizenzen
- weiterführend in die Profilblöcke 30 - 90 oder 100 - 400

Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung dieses Blockes ist eine Teilnahme an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen möglich.

 

Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken im DBS

Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.

Abschluss1

10

30

40

50

60

70

80

90

100

300

Dipl.-SportlehrerIn        SportlehrerIn (Lehramt)Dipl.SportwissenschaftlerIn Magister Sportwissenschaft Bachelor/Master (Sport-wissenschaft, Sport-management, Lehramt Sport)

P162

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Dipl.-SportlehrerIn(Behinderten-/Rehasport)Bachelor/Master (Sport-wissenschaft – Reha-bilitationssport)

P83

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MotopädagogeIn o. ä.

P83

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SonderpädagogeIn      (Fach Sport, Bewegungs-erziehung)

P83

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PhysiotherapeutIn4        Med. BademeisterIn4,5

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GymnastiklehrerIn

P162

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FÜL-Lizenz eines anderen Fachverbandes                    C-Lizenz Übungsleiter des LSB (früher: A-Lizenz)Trainerlizenz Spitzenverband

P162

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Erklärung:

   nein, Teilnahme ist für die angegebene Personengruppe nicht erforderlich
    ja, Teilnahme ist für die angegebene Personengruppe erforderlich
1     es werden nur abgeschlossene Ausbildungsgänge anerkannt
2     es erfolgt eine Teilanerkennung der Inhalte von Block 10, es muss ein Pflichtteil mit 16 Lerneinheiten absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung, Umgang mit Behinderungen und Grundlagen der Behinderungen beinhaltet
3     es erfolgt eine Teilanerkennung der Inhalte von Block 10, es muss ein Pflichtteil mit 8 Lerneinheiten absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung und Umgang mit Behinderungen beinhaltet
4     Nach Absprache der Landeslehrwartetagung werden im Rahmen von Pilotprojekten spezielle Kompaktkurse für PhysiotherapeutenInnen und med. BademeisterInnen5 durchgeführt. Hierbei werden in 50 Lerneinheiten (Profil 30 und 60) und 96 Lerneinheiten (Profil 40) die Schwerpunkte auf die pädagogische und methodische Kompetenz und weniger auf das medizinische Fachwissen gelegt.
5     Anerkannt werden Abschlüsse, die nach der aktuellen „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Masseure und medizinische Bademeister“ vom 06.12.1994 absolviert wurden. Frühere Abschlüsse werden nicht anerkannt.


 

Teilnahmeregelungen für den HBRS


1. Teilnahmebedingungen

1.1 In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen Voraussetzung.

1.2 Bei Lehrgängen, die aus mehreren Teilen (z.B. Wochenenden) bestehen, muss jeder Teil wahrgenommen werden.

1.3 Bei einer unregelmäßigen Teilnahme muss der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.

1.4 Die aktive Teilnahme am Lehrgang ist unumgänglich für das erfolgreiche Bestehen des Lehrgangs.

1.5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in den Lizenzstufen:

· Vollendung des 18. Lebensjahres

2. Anmeldeverfahren

2.1 Die Teilnehmer/-innen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge erfüllen.

2.2 Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck (s. Anhang) über einen Mitgliedsverein an die zuständige Geschäftsstelle des zuständigen Landesverbandes spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss. Anmeldungen für einen anderen Landesverband werden von der zuständigen Landesgeschäftsstelle an den ausrichtenden Landesverband weitergeleitet. Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

2.3 Der Verein hat auf dem Anmeldeformular (s. Anhang) zu bescheinigen, dass die neuen Übungsleiter/-innen nach Erhalt der Lizenz eine aktive Tätigkeit im Verein ausüben werden.

2.4 Die Teilnehmer/-innen erhalten von der Geschäftsstelle des HBRS eine Zu- oder Absage zum Lehrgang.

2.5 Vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer/-innen vom HBRS alle weiteren Informationen zum Lehrgang. Der ausrichtende Landesverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.

2.6 Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmer/
-innen abhängig. Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Die Benachrichtigung erfolgt über die Geschäftsstelle.

Wie immer werden wir auch in diesem Lehrgangsjahr interessierte Teilnehmer/
-innen bei bereits ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste setzen und diese kurzfristig bei Absagen Anderer informieren und berücksichtigen.

3. Kosten

3.1 Die Kosten / Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Zusage zum Lehrgang innerhalb der angegebenen Frist entsprechend zu entrichten.

3.2 Wird die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist entrichtet, behält sich der HBRS das Recht vor, den Teilnehmerplatz, ohne weitere Benachrichtigung, an einen anderen Teilnehmer/in auf der Warteliste zu vergeben.

3.3 Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Aufführung des Lehrgangsteilnehmers und Angabe der Lehrgangsnummer für alle Lehrgänge zu entrichten. Für Lehrgänge in anderen Landesverbänden sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden Landesverband zu entrichten.

3.4 Die Lehrgangsgebühren entnehmen Sie folgender Tabelle:

HBRS
Mitgliedsvereine

DBS
Mitgliedsvereine

Teilnehmer

dritter Verbände

Block 10 (90 LE)

330,- €

575,- €

700,- €

Block 30 (90 LE)

310,- €

520,- €

645,- €

Block 40 (120 LE)

350,- €

600,- €

765,- €

Block 70 (90 LE)

310,- €

520,- €

645,- €

Block P8/P16
(8/16 LE)

50,- € (P8)
100,- € (P16)

70,- € (P8)
125,- € (P16)

100,- € (P8)
200,- € (P16)

Fortbildung in Rotenburg (8/16 LE)

60,- € (8LE)
110,- € (16LE)

75,- € (8LE)
135 ,- € (16LE)

110,- € (8LE)
200,- € (16LE)

Fortbildung in Frankfurt/Bad Vilbel (8/16 LE)

50,- € (8LE)
100,- € (16LE)

70,- € (8LE)
125,- € (16LE)

100,-€ (8LE)
200,- € (16LE)

Physio kompakt Innere Medizin

950,- ohne ÜN
1160,- incl. ÜN EZ

950,- ohne ÜN
1160,- incl. ÜN EZ

1150,- ohne ÜN
1360,- incl ÜN EZ

Physio kompakt Orthopädie

400,- ohne ÜN
540,- € incl. ÜN EZ

400,- ohne ÜN
540,- € incl. ÜN EZ

500,- ohne ÜN
640,- € incl. ÜN EZ

3.5 Die Gebühren verstehen sich inklusive Übernachtung in Mehrbettzimmern in Frankfurt (Ausnahme: Rotenburg und Bad Vilbel im EZ) und Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) – bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtung entfällt der Früh-stücksanspruch. Abweichungen der oben genannten Regelungen sind in der Kostentabelle kenntlich gemacht. Getränke sowie Zwischenmahlzeiten sind im Preis nicht enthalten. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen die vom HBRS ausgerichtet werden. Bei Veranstaltungen, die von anderen Landesverbänden als Kooperationsveranstaltung ausgeführt werden, gelten die allgemeinen Bedingungen des ausrichtenden Landesverbandes.

3.6 Eine Ermäßigung bei Nichtinanspruchnahme einer dieser Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich.

3.7 Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% der Lehrgangsgebühr erhoben. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

3.8 Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.

3.9 Die Verbände weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Teilnehmer/-innen, die keinem Sportverein angehören, kein Versicherungsschutz im Sinne der Sportversicherung besteht.

4. Lehrgangsmaterialien

Der Verlag „Neuer Start GmbH“ hat für die Ausbildung von Übungsleitern im Rehabilitationssport ein Handbuch „Rehabilitationssport“ herausgegeben. Dieses Buch ist die Grundlage für die Ausbildung und gilt somit als Standardwerk. Es ist daher wichtig, dass jeder Übungsleiter, der sich ausbilden lässt, dieses Buch besitzt. Der HBRS geht davon aus, dass der Verein jedem tätigen Übungsleiter im Rehabilitationssport als Hilfe zur Qualitätssicherung ein Exemplar kauft. Die Bestellung des Handbuches muss schriftlich über die Geschäftsstelle des HBRS erfolgen.

5. Vergabe der Lizenzen

5.1 Die Lizenzen sind im gesamten Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gültig.

Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.

Die Lizenz ist die Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung der Tätigkeit der Sportvereine und Abteilungen.

Die Lizenz „Übungsleiter Rehabilitationssport“ hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren (Ausnahme Lizenz „Innere Medizin“ – Gültigkeit 2 Jahre). Durch die Lizenz „Übungsleiter Rehabilitationssport“ ist die Voraussetzung gemäß §13 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.10.2003, i. d. F. vom 01. Januar 2007, gegeben.

5.2 Lizenzen werden grundsätzlich nur an Teilnehmer/-innen auf Antrag vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in einem Mitgliedsverein als Übungsleiter/-in aktiv werden.

5.3 Andere Teilnehmer/-innen erhalten Teilnahmebescheinigungen.

5.4 Vom Prüfling sind alle Unterlagen komplett vorzulegen, die für die Erteilung der Lizenz von Bedeutung sind. Das sind:

  • Antrag auf Lizenzerteilung zusammen mit
  • Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge
  • Gültiger Nachweis über den Besuch eines 1. Hilfe Kurses (nicht älter als 2 Jahre), wenn der Prüfling laut Anerkennungstabelle die Unterrichtsblöcke mit dem Inhalt 1. Hilfe erlassen bekommen hat
  • 1 Passbild pro zu beantragender Lizenz
  • Bestätigung eines HBRS Mitgliedsvereins
  • Entsprechende Hospitationsnachweise und -berichte

Hinweise zur Lizenzverlängerung

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen.

Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Fort- und Weiterbildung didaktisch notwendig.

Eine Fortbildung von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) muss wahrgenommen werden. Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunter liegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert.



Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des HBRS folgende Regelungen:

· im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung im Umfang von mindestens 15 LE je nach Lizenzstufe um drei oder ein Jahr verlängert.

· im 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch von einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 LE um zwei Jahre verlängert (außer Innere Medizin).

· Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre

Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre ist die gesamte Ausbildung durch den Teilnehmer/-innen zu wiederholen. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt auch bei Fortbildungen für höhere Lizenzstufen.

 

Bitte beachten !!!

Eine Lizenzverlängerung erfolgt nur dann, wenn die Lizenz  mit dem Verlängerungsantrag über einen Mitgliedsverein des HBRS eingereicht wird.

 

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